Winterkompletträder

Das Jahr geht zu Ende und der Winter steht vor der Tür, ist ja jedes Jahr so und jedes Jahr stehen Autofahrer vor der Frage, welche Winterkompletträder man sich holen könnte. Es gibt bei nahe zu jedem Reifenhändler Winterkompletträder, aber am günstigsten sind Winterkompletträder im Onlineshop. Auf Service muss man hier auch nicht verzichten, denn im Shop hilft das Personal an der Hotline weiter, falls Fragen auftauchen. Winterkompletträder gibt es mit Alu- oder Stahlfelgen, so dass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Am besten Sie entscheiden sich nach den Anforderungen für Ihre Winterkompleträder, oft werden für die Winterkompletträder Stahlfelgen bevorzugt.


Winterreifen

Winterreifen sollten nicht erst beim ersten Schneefall oder kurz vorher aufgezogen werden. Da Winterreifen aus weichen Gummischichten bestehen, sind diese schon ab einer Temperatur von plus 7 Grad Celsius einsetzbar. Schon bei 7 Grad Celsius erreichen Winterreifen eine optimale Elastizität und ermöglichen somit eine sehr gute Kraftübertragung auf die Straße. Der Fahrer sollte sich nicht von der Sonne oder einer trockener Fahrbahn täuschen lassen. Sommerreifen werden bei diesen Temperaturen zu hart, so dass diese dann einen doppelt so langen Bremsweg benötigen . Autofahrer sollten also die Außentemperaturen beobachten und im Auge behalten. Ein frühzeitiger Winterreifenwechsel führt zu meiner Sicherheit und schont zudem Sommerreifen.


Sommerreifen

Das ist doch mal eine Meldung: Da hat das Oberlandesgericht Oldenburg einem Autofahrer recht gegeben, der wegen Fahrens mit Sommerreifen im Winter eine Geldstrafe von 35 Euro zahlen sollte. Er hatte neue Sommerreifen aufgezogen und war wohl etwas zu schnell unterwegs und ist mit seinem Opel auf der Straße gerutscht und auf der gegenüberliegenden Seite in ein Schaufenster geschliddert. Er wurde verurteilt wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit in Tateinheit mit Benutzung einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten und damit ungeeigneten Bereifung (Sommerreifen). Das Oberlandesgericht stellte nun fest, dass die STVO keine Vorschrift vorsieht, aus der hervorgeht, welche Reifen bei welchem Wetter aufzuziehen sind. Zu beachten ist allerdings, dass beim Fahren mit Sommerreifen im Winter die versicherungsrechtliche Seite ganz anders aussieht!